Gutachterin Sigrid Nötzold – Sachverständige für Tätowierungen und Permanent Make-up neu

20 Jahre Gutachter für Tattoos, Tätowierungen, PMU & medizinische Pigmentierung

Für Gerichte, Rechtsanwälte, Versicherungen und Privatgutachten – deutschlandweit. Öffentlich bestellt und vereidigt (HWK Unterfranken) Teilgebiet: Permanent Make Up · DGUSV zertifiziert und geprüft.

Öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige der Handwerkskammer für Unterfranken
Öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige der Handwerkskammer für Unterfranken
Zertifiziertes Prüfsiegel des DGuSV für geprüfte Sachverständige im Bereich Tätowierungen
Zertifiziertes Prüfsiegel des DGuSV für geprüfte Sachverständige im Bereich Tätowierungen

Gutachter für Tätowierungen & Tattoos – Sigrid Nötzold

Von der HWK Ufr. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Permanent Make-up

Für wen werden Gutachten erstellt?

Maßstab der Begutachtung sind nachvollziehbare fachliche Kriterien und die dokumentierte Unterlagenlage; Annahmen und Grenzen der Beurteilbarkeit werden im Gutachten ausdrücklich ausgewiesen.

Gutachten werden für Gerichte, Rechtsanwälte und Versicherungen erstellt. Zusätzlich werden Privatgutachten (Parteigutachten) zur fachlichen Beweissicherung angefertigt. Begutachtet werden Tätowierungen, Permanent Make-up (PMU/Microblading) und medizinische Pigmentierungen. Die Tätigkeit erfolgt bundesweit nach Terminvereinbarung.

Gutachten für Tätowierungen: Inhalt und Vorgehensweise

Gutachter für Tattoo bundesweit tätig

Neutralität, Unabhängigkeit und Befangenheitsprüfung

Vor Annahme eines Auftrags wird geprüft, ob Gründe vorliegen, die Zweifel an der Unparteilichkeit begründen können (z. B. Vorbefassung, frühere Behandlung/Beratung einer beteiligten Person, persönliche Beziehungen, wirtschaftliche Bezüge). Besteht ein relevanter Bezug, wird der Auftrag abgelehnt; sonst wird er transparent offengelegt.

Aus- und Fortbildungen bei einzelnen Anbietern begründen keine Bindung. Es bestehen keine laufenden Kooperationen, Vertretungen oder vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Herstellern oder Schulungsanbietern. Die Bewertung erfolgt herstellerneutral anhand der Fragestellung und prüfbarer Kriterien.

Eine parteiliche Beratung oder strategische Unterstützung einer Partei findet nicht statt; Gegenstand ist ausschließlich die fachliche Beurteilung der Fragestellung.

Leistungen

Fachgutachten für Gerichtsverfahren

Das Leistungsangebot umfasst Gutachten zu Tätowierungen, Permanent Make-up und medizinischen Pigmentierungen. Abhängig von der Fragestellung werden unter anderem Linienführung, Konturen, Farbauftrag, Symmetrie, Form, Proportion, Fehlpigmentierung, Farbverlauf und Abheilungsbild bewertet. Auch die Einordnung von Nacharbeit oder Cover-up ist möglich, ohne dass Behandlungen durchgeführt werden. Je nach Fall ist eine Begutachtung anhand Unterlagen sowie nach Vereinbarung ein Ortstermin im gesamten Bundesgebiet möglich. Ergänzungen oder Stellungnahmen zu Rückfragen sind möglich.

http://Sigrid%20Nötzold%20Sachverständige%20der%20HWK%20unterfr.

Sachverständige Gutachterin – Sigrid Nötzold

Ich erstelle unabhängige Gutachten zu Tätowierungen, Permanent Make-up (PMU) und medizinischen Pigmentierungen. Die Ausarbeitung erfolgt entlang der jeweiligen Fragestellung, nachvollziehbar dokumentiert und klar begründet – für Gerichte, Rechtsanwälte, Versicherungen sowie als Privatgutachten (Parteigutachten).

Sigrid Nötzold ist seit 1995 im Bereich Tätowierungen und Permanent Make-up tätig. Seit Mai 2005 ist sie durch die Handwerkskammer für Unterfranken öffentlich bestellt und vereidigt. Die Bestellung umfasst das Fachgebiet Permanent Make-up.

Als unabhängige Sachverständige für Tätowierungen besteht keine Bindung an Tätowierer- oder Branchenvereinigungen. Mögliche Interessenkonflikte werden offengelegt oder der Auftrag wird abgelehnt. Feststellungen und Bewertung werden getrennt dargestellt. Es erfolgt keine Rechtsberatung.

Sigrid Nötzold von der Handwerkskammer Unterfranken öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Permanent Make-up und Gutachterin für Tätowierungen

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Typische Fragestellungen

Wobei ein Gutachten helfen kann

Häufig geht es um die fachliche Einordnung der Ausführung, die Dokumentation des Ist-Zustands und eine nachvollziehbare Begründung entlang der Fragestellung.

  • Qualitätsbewertung & Ausführungsfehler
  • Fehlpigmentierung / Farbverlauf / Verblassen
  • Symmetrie, Form & Proportion
  • Abheilungsbild & Hautreaktionen
  • Dokumentation & Nachvollziehbarkeit
  • Einordnung von Nacharbeit/Korrektur (ohne Behandlung)

Beauftragung: Unterlagen und Ablauf

Erforderlich sind Fragestellung/Beweisfrage und eine Fotodokumentation. Weitere Unterlagen werden – sofern vorhanden – berücksichtigt. Auf Basis der Unterlagenlage werden Prüfumfang und Vorgehensweise festgelegt.

Anfrage & Kontakt

Termine nach Vereinbarung – telefonisch oder per E-Mail. Bitte schildern Sie kurz die Fragestellung und fügen Sie Unterlagen/Fotos bei.

Frankfurter Str. 92, 97082 Würzburg Tel: 0931/4046981 Hinweis: Keine Rechtsberatung – ausschließlich fachliche Begutachtung!

    Weitere Infos: Datenschutzerklärung

    Von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten

    Ablauf der Gutachtenerstellung

    Der Ablauf richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung (Gerichtsgutachten oder Privatgutachten/Parteigutachten). Feststellungen (Befund) und Bewertung werden getrennt dargestellt.

    1. Auftrag & Fragestellung – Klärung der Beweis-/Prüffrage und des Umfangs
    2. Unterlagen/Aktenlage – Sichtung von Dokumenten, Fotos, Nachweisen (soweit vorhanden)
    3. Begutachtungstermin – Untersuchung und Fotodokumentation, falls erforderlich
    4. Befunddarstellung – objektive Feststellungen zum Ist-Zustand
    5. Bewertung & Begründung – fachliche Einordnung anhand prüfbarer Kriterien
    6. Gutachten & Ergänzung – schriftliche Ausarbeitung; Ergänzung/Stellungnahme bei Rückfragen möglich

    Gutachtenform je nach Auftrag

    Die Ausarbeitung richtet sich nach Auftrag und Fragestellung. Je nach Verfahren und Unterlagenlage erfolgt die Begutachtung in einer der folgenden Auftragsformen.

    Gerichtlicher Auftrag (Gerichtsgutachten)

    Beantwortung der gerichtlichen Beweisfrage auf Grundlage der Akten-/Unterlagenlage mit Untersuchungs- /Ortstermin. Befund und fachliche Bewertung werden getrennt dargestellt. Ergänzungen erfolgen nur bei entsprechendem Auftrag bzw. Rückfragen.

    Außergerichtlicher Auftrag (Privatgutachten / Parteigutachten)

    Fachliche Beweissicherung und Einordnung der Fragestellung für Privatpersonen, Rechtsanwälte oder Versicherungen außerhalb eines gerichtlichen Auftrags. Umfang und Datengrundlage werden vorab festgelegt; Annahmen und Grenzen der Beurteilbarkeit werden ausgewiesen.

    Begutachtung nach Akten- und Fotolage (ohne Termin)

    Begutachtung ausschließlich anhand der vorliegenden Unterlagen und Fotodokumentation, soweit diese eine fachliche Beurteilung zulassen. Nicht beurteilbare Punkte werden als Grenze der Beurteilbarkeit kenntlich gemacht.

    Begutachtung mit Untersuchungstermin

    Untersuchung und eigene Fotodokumentation, wenn dies zur Beantwortung der Fragestellung erforderlich ist. Der Ist-Zustand wird als Befund dokumentiert; die Bewertung erfolgt getrennt und begründet.

    Ergänzung / fachliche Stellungnahme (bei zusätzlichem Auftrag)

    Ergänzungen oder fachliche Stellungnahmen erfolgen, wenn neue Unterlagen vorliegen oder zusätzliche Fragen gestellt werden. Inhalt und Umfang richten sich nach dem jeweiligen Zusatzauftrag.

    Gutachter für Tätowierungen und Tattoos

    Welche Unterlagen sind hilfreich?

    Je klarer die Fragestellung und je vollständiger die Unterlagen, desto schneller ist eine belastbare fachliche Einordnung möglich. Nicht alles ist zwingend erforderlich – fehlende Unterlagen werden im Gutachten entsprechend berücksichtigt.

    1. Fragestellung / Auftragstext (z. B. Beweisfrage, Prüfauftrag, Ziel der Begutachtung)
    2. Fotodokumentation (aktuell + Verlauf, möglichst bei gutem Licht/neutralem Hintergrund)
    3. Belege/Rechnungen & Einwilligungen (soweit vorhanden)
    4. Behandlungsdokumentation (Technik, verwendete Farben/Pigmente, Nacharbeit – soweit vorhanden)
    5. Vorbefunde/medizinische Unterlagen (nur falls relevant, z. B. bei medizinischer Pigmentierung)
    6. Zeitlicher Ablauf (Datum der Behandlung, Nacharbeiten, Beschwerden/Veränderungen)

    Gutachter für Tätowierungen: Grundsätze der Ausarbeitung