Gerichtliche Gutachten Microblading

Gerichtliche Gutachten für Permanent Make-up und Microblading

Als Sachverständige erstelle ich fachliche Bewertungen und Gerichtsgutachten zur handwerklichen Ausführung von Microblading-Pigmentierungen. Ein gerichtliches Gutachten im Bereich Microblading erfolgt auf Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses und dient der fachlichen Beantwortung einer konkret formulierten Beweisfrage. Die Begutachtung erfolgt unabhängig, unparteiisch und ausschließlich fachlich. Feststellungen (Befund) und fachliche Bewertung werden getrennt dargestellt. Datengrundlage, Annahmen sowie Grenzen der Beurteilbarkeit werden transparent benannt. Es erfolgt keine Rechtsberatung und keine rechtliche Würdigung.

Gegenstand der Begutachtung

Gerichtliche Gutachten im Bereich Microblading betreffen insbesondere:

  • Härchenzeichnung im Augenbrauenbereich

  • Kombinationstechniken (Microblading mit Schattierung)

  • Nacharbeiten und Korrekturen

  • dokumentierte Farbveränderungen

  • Abheilungsverlauf und Pigmentstabilität

Maßgeblich ist ausschließlich die vom Gericht formulierte Beweisfrage.

Professionelle Gutachten für PMU & Tattoos
Sigrid Nötzold Sachverständige der HWK unterfr.

Aufbau des Gutachtens

Ein gerichtliches Gutachten gliedert sich regelmäßig in:

  1. Auftrag und Beweisfrage

  2. Datengrundlage

  3. Befund (objektive Feststellungen)

  4. Fachliche Bewertung im Rahmen der Beweisfrage

  5. Annahmen und Grenzen der Beurteilbarkeit

  6. Zusammenfassende Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung

Befund und Bewertung werden strikt getrennt.

Fachliche Prüfkriterien

Die Bewertung erfolgt anhand technischer und fachlicher Kriterien, soweit diese anhand der Dokumentation oder eines Untersuchungstermins beurteilbar sind.

1. Linienführung und Strichqualität

Geprüft werden unter anderem:

  • Gleichmäßigkeit und Präzision der gesetzten Striche

  • Strichführung in Wuchsrichtung

  • erkennbare Zittrigkeit oder Unruhe

  • Verdichtungen oder Mehrfachansätze

  • unscharfe oder verlaufene Strichenden


2. Symmetrie und Form

Zu prüfen sind:

  • Achsengleichheit der Augenbrauen

  • Höhen- und Längenverhältnisse

  • Proportion zur individuellen Gesichtsform

  • anatomische Stimmigkeit

Die Bewertung erfolgt sachlich und nicht nach ästhetischem Geschmack.


3. Pigmentverlauf und Gleichmäßigkeit

Soweit dokumentiert, wird geprüft:

  • gleichmäßige Pigmentannahme

  • sichtbare Lücken oder Verdichtungen

  • unruhige Übergänge

  • Patchiness (Fleckigkeit)

  • erkennbare Pigmentausläufe


4. Farbton und Verlauf

Geprüft werden:

  • Farbwahl im Verhältnis zum Hauttyp

  • dokumentierte Farbveränderungen

  • Stabilität der Pigmentierung im zeitlichen Verlauf

  • erkennbare Fehlfarbentwicklungen

Die Einordnung erfolgt ausschließlich anhand der dokumentierten Datengrundlage.


5. Abheilungsbild

Soweit Verlaufsbilder oder medizinische Angaben vorliegen, können geprüft werden:

  • gleichmäßige Retention

  • erkennbare Narbenbildung

  • strukturelle Hautveränderungen

  • dokumentierte Hautreaktionen

Nicht dokumentierte oder nicht objektivierbare Aspekte werden als Grenze der Beurteilbarkeit ausgewiesen.

Datengrundlage

Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage:

  • der gerichtlichen Aktenlage

  • vorgelegter Fotodokumentation

  • vorhandener Behandlungsunterlagen

  • eines Untersuchungstermins, sofern vom Gericht angeordnet oder erforderlich

Die verwendete Datengrundlage wird im Gutachten vollständig benannt.

Unzureichende Bildqualität oder fehlende Verlaufsdokumentation können die Beurteilung einschränken und werden entsprechend berücksichtigt.

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Neutralität und Unabhängigkeit

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erfolgt die Begutachtung unabhängig und unparteiisch. Vor Annahme eines gerichtlichen Auftrags wird geprüft, ob Befangenheitsgründe vorliegen könnten. Bestehen relevante Umstände, wird dies dem Gericht angezeigt.

Hinweis

Die Tätigkeit umfasst ausschließlich die fachliche Begutachtung. Es werden keine Behandlungen durchgeführt. Es erfolgt keine Rechtsberatung und keine rechtliche Würdigung.

Sachverständige Gutachter deutschlandweit tätig

Anfrage & Kontakt

Termine nach Vereinbarung – telefonisch oder per E-Mail. Bitte schildern Sie kurz die Fragestellung und fügen Sie Unterlagen/Fotos bei.

Frankfurter Str. 92, 97082 Würzburg Tel: 0931/4046981 Hinweis: Keine Rechtsberatung – ausschließlich fachliche Begutachtung!

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