Gerichtliche Gutachten Permanent Make Up

Gerichtliche Sachverständigengutachten für Permanent Make-up

Ein Gutachten im Bereich Permanent Make-up dient der fachlichen Beurteilung der technischen Ausführung, des dokumentierten Ist-Zustands sowie des nachvollziehbaren Verlaufs einer Pigmentierung. Die Begutachtung erfolgt ausschließlich fachlich, auftrags- und fragestellungsbezogen. Feststellungen (Befund) und fachliche Bewertung werden getrennt dargestellt. Datengrundlage, Annahmen sowie Grenzen der Beurteilbarkeit werden transparent benannt. Es erfolgt keine Rechtsberatung und keine rechtliche Würdigung.

Gegenstand der Begutachtung

Begutachtet werden Permanent-Make-up-Arbeiten insbesondere im Bereich:

  • Augenbrauen (Schattierung, Härchenzeichnung, Kombinationstechniken)

  • Lidstrich (oben/unten)

  • Lippenkontur und Vollschattierung

  • Farbkorrekturen und Nacharbeiten

  • medizinische Pigmentierungen (z. B. Areola-Pigmentierung)

Maßgeblich ist die konkret formulierte Fragestellung (gerichtliche Beweisfrage oder außergerichtlicher Prüfauftrag).

Professionelle Gutachten für PMU & Tattoos
Sigrid Nötzold Sachverständige der HWK unterfr.

Typische Fragestellungen

Ein PMU-Gutachten kann unter anderem folgende Prüfungsfragen betreffen:

  • Entspricht die dokumentierte Ausführung fachlich üblichen Standards?

  • Sind erkennbare Abweichungen technisch erklärbar?

  • Ist der dokumentierte Verlauf fachlich nachvollziehbar?

  • Sind sichtbare Auffälligkeiten technisch bedingt?

  • Ist eine Nacharbeit fachlich einzuordnen?

Die Beantwortung erfolgt ausschließlich bezogen auf die konkret formulierte Fragestellung.

Fachliche Prüfkriterien

Die Bewertung erfolgt anhand fachlich nachvollziehbarer Kriterien, soweit diese anhand der Dokumentation oder eines Untersuchungstermins beurteilbar sind.

1. Form, Symmetrie und Proportion

Geprüft werden unter anderem:

  • Achsengleichheit

  • Höhen- und Breitenunterschiede

  • anatomische Stimmigkeit

  • Formgebung im Verhältnis zur individuellen Gesichtsanatomie

Die Bewertung erfolgt sachlich und nicht nach ästhetischen Geschmackskriterien.

2. Pigmentverlauf und Gleichmäßigkeit

Zu prüfen sind insbesondere:

  • gleichmäßige Pigmentverteilung

  • erkennbare Verdichtungen oder Lücken

  • unruhige Übergänge

  • Fleckigkeit (Patchiness)

  • sichtbare Über- oder Unterpigmentierung

Die Beurteilung setzt eine ausreichende Bildqualität oder Untersuchung voraus.

3. Farbton und Farbveränderung

Soweit dokumentiert, wird geprüft:

  • Farbwahl im Verhältnis zum Hauttyp

  • dokumentierte Farbverschiebungen im Verlauf

  • Stabilität der Pigmentierung

  • erkennbare Fehlfarbentwicklungen (z. B. Graustich, Rotstich)

Farbveränderungen können verlaufsbedingt sein; ihre Einordnung erfolgt ausschließlich anhand der vorliegenden Datengrundlage.

4. Abheilungsbild

Wenn Verlaufsbilder oder zeitliche Angaben vorliegen, kann geprüft werden:

  • gleichmäßige Pigmentannahme

  • dokumentierte Hautreaktionen

  • Narbenbildung (soweit erkennbar)

  • strukturelle Veränderungen

Fehlende Verlaufsdokumentation wird als Grenze der Beurteilbarkeit ausgewiesen.

Gerichtsgutachten für Tätowierungen und Tattoos

5. Technische Auffälligkeiten

Soweit dokumentiert, können geprüft werden:

  • unscharfe Konturen

  • zu harte oder ungleichmäßige Linien

  • unruhige Strichführung

  • sichtbare Pigmentausläufe

Eine Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der dokumentierten Ausführung.

Anfrage & Kontakt

Termine nach Vereinbarung – telefonisch oder per E-Mail. Bitte schildern Sie kurz die Fragestellung und fügen Sie Unterlagen/Fotos bei.

Frankfurter Str. 92, 97082 Würzburg Tel: 0931/4046981 Hinweis: Keine Rechtsberatung – ausschließlich fachliche Begutachtung!

    Weitere Infos: Datenschutzerklärung

    Datengrundlage

    Die Begutachtung erfolgt:

    • nach Akten- und Fotolage

    • nach Untersuchungstermin mit eigener Fotodokumentation

    Die verwendete Datengrundlage wird im Gutachten ausdrücklich benannt. Unzureichende Bildqualität oder fehlende Dokumentation können die fachliche Beurteilung einschränken. Diese Einschränkungen werden transparent dargestellt.

    Unterlagen

    Für eine belastbare fachliche Einordnung sind hilfreich:

    • aktuelle Fotos

    • Verlaufsbilder

    • Datum der Behandlung und Nacharbeiten

    • vorhandene Dokumentation

    • zeitlicher Ablauf

    Fehlende Unterlagen werden als Grenze der Beurteilbarkeit kenntlich gemacht.


    Hinweis

    Die Tätigkeit umfasst ausschließlich die fachliche Begutachtung. Es erfolgt keine Rechtsberatung und keine rechtliche Würdigung.

    Aufbau des Gutachtens

    Ein Gutachten gliedert sich regelmäßig in:

    1. Auftrag und Fragestellung

    2. Datengrundlage

    3. Befund (objektive Feststellungen)

    4. Fachliche Bewertung

    5. Annahmen und Grenzen der Beurteilbarkeit

    6. Zusammenfassung

    Befund und Bewertung werden klar getrennt.